Führerschein mit 17
Seit einiger Zeit läuft das "Modellversuch" Führerschein mit 17.
Was bedeutet das? Dazu hier eine kurze Erläuterung.
Jungendliche haben die Möglichkeit die Fahrerlaubnisklasse B/BE mit 17 zu erwerben.
Diese sind jedoch an einige Bedingungen geknüpft.
Es muss über die Fahrschule ein Antrag hierfür gestellt werden.
In diesem Antrag werden diejenigen Erwachsenen aufgeführt, die den 17 jährigen später beim Fahren
begleiten. Die Erwachsenen müssen mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, und dürfen höchstens 3 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben.
Der Jugendliche kann mit 16 ½ seine Ausbildung beginnen. 3 Monate vor seinem 17 Geburtstag die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung absolvieren.
Wir hoffen hiermit einen kurzen Einblick geschaffen zu haben.
Ausführliche Informationen hierzu erhaltet Ihr natürlich bei uns in der Fahrschule.
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